Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie engagiert und kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Dabei können Sie nicht nur in der gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern auch im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung auf unsere umfassende fachliche Qualifikation und unser Verhandlungsgeschick vertrauen.
In der Phase der Trennung ebenso wie im Scheidungsverfahren werden wir Ihre Interessen bezüglich Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge und Umgang, Hausratsteilung sowie Vermögensauseinandersetzung mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln wahren.
Sie wollen in guten Tagen Vorsorge treffen? Wir helfen Ihnen, Ihren individuellen Ehevertrag zu entwickeln.
Auch wenn Sie in einer Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, können Sie sich mit allen Fragen an uns wenden.
Selbstverständlich sind wir auch die richtigen Ansprechpartner wenn es um den Elternunterhalt und die insoweit geltenden Freibeträge geht.